Der Einsatz von Unkrautvernichter auf Schotterflächen kann teuer werden

Nur lebendige Gärten

Nur lebendige Gärten mit Mutterboden und blühenden Pflanzen bieten der Tierwelt, vor allem Insekten und Vögeln, ein Zuhause. Nur sie speichern und filtern das Regenwasser. Nur sie kühlen unsere Stadt an heißen Sommertagen, bilden Sauerstoff, filtern mit ihren Blättern Staub aus der Luft, dämmen den Straßenlärm und tun der Seele gut.

Mit Steinen belegte Flächen können das alles nicht. Aber sie gelten als pflegeleicht, was sich allerdings als Irrtum herausstellt, wenn Schachtelhalm, Löwenzahn oder andere „Pioniere“ dann doch zwischen den Steinen wachsen.

Zunehmend beobachtet der NABU, dass solche Steinflächen mit Unkrautvernichtern (Herbiziden) behandelt werden, um aufkeimendes Grün zu beseitigen. Hierzu sagt der NABU Willich:

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, auch Pestizide genannt, ist aus Sicht des Naturschutzes grundsätzlich als sehr kritisch anzusehen. Pestizide greifen auch bei sachgerechter Anwendung stark in die Tier- und Pflanzenwelt ein.

Was aber viele nicht wissen: Ihr Einsatz ist auf befestigten Flächen und nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen nach § 12, Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes verboten, also auch auf Kies und Schotter-flächen. Und das hat gute Gründe. Denn von den Steinflächen wäscht der Regen die Unkrautvernichter schnell aus und die Giftstoffe gelangen ungehindert in das Grundwasser oder über die Regenwasserkanalisation in die Oberflächengewässer.

Verstöße gegen dieses Verbot sind also kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die nach § 68 des Pflanzenschutzgesetzes deshalb auch mit Geldbußen bis 50 000 € geahndet werden kann.

Also Hände weg von der Giftspritze!

NABU-Gruppe Willich